SUPi – Suchtprävention inklusiv

Vorstellung eines anerkannten Trainings nach § 20 SGB V für Menschen mit einer Intelligenzminderung

mit Mandala Claveé

Menschen mit Behinderung sind Träger*innen von Menschenrechten und der Staat ist in der Pflicht, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu achten, zu gewährleisten und zu schützen“ so besagt es die Behindertenrechtskonvention (seit 2009 geltendes Recht in Deutschland).

Wie verhält es sich bei diesem Grundrecht mit inkludierten suchtpäventiven Angeboten?

SUPi-Suchtprävention inklusiv ist ein Training, indem die Teilnehmenden ihr eigenes Konsumverhalten hinterfragen lernen und einen gesundheitsgerechten Umgang finden können. Dieses Training ist speziell ausgerichtet für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen und das erste dieser Art, welches partizipativ evaluiert wurde und von der Zentralen Prüfstelle Prävention nach Paragraph 20 SGB V anerkannt ist.

In dieser Onlineveranstaltung erhaltet ihr einen Einblick in den Inhalt des Trainings - anschließend könnt ihr Informationen für die Umsetzung von SUPi erfahren.

Anmeldungen bitte per Mail an die Geschäftsstelle der DG SAS (heinemann.claudia@skfm-duesseldorf.de).